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Gründungsakt der kulturellen Vereinigung B.R.I.O. (Brillanti realtà in osservazione – Wunderbare Wahrheiten unter Aufsicht)



STATUT



Art. 1 – Die Vereinigung B.R.I.O. ist mit Sitz in Calvi (BN) gegründet worden, nicht den Gewinn als Ziel, selbständig, mehrheitlich, parteilos, strebt einem interkulturellen Dialog auf unbeschänchte Dauer entgegen. Es gibt Zweigstellen in Neapel und in Termoli. Die Vereinigten entscheiden über eine Verlegung des Hauptsitzes wenn es nötig erscheint, und zwar mit einem Beschluss der Führungsausschusses dem bei einer Mitgliederversammlung zugestimmt wird.



Art. 2 – Die Vereinigung fördert Iniziativen zum kennenlernen der Kulturen und bezüglich der aktuellen, sozialen Situation in Europa, und außerhalb, mittels Forschungen und Experimentieler Entwicklungen in den Gebieten der Sozialwissenschaften und der Humanistisch, für die Förderung, der Aufbewahrung, der Ausbildung und der Schulung für das Materielle und immaterielle kulturelle Erbe. Die Verienigung wird sic him Deteil kümmern um:
1) Auswertung der feierlichen Ereignisse und aller damit verbundenen Akitivitäten mit dem Ziel die kulturellen und tradizionellen Komponente zu registrieren und aufzuwerten;
2) Rückgewinnung und Untersuchung der Besonderheiten und Unterschiede bei der Ernährung;
3) Rückgewinnung und dokumentierte Suche nach den lokalen Tradizionen;
4) Erhalt der Konzession von den öffentlichen Verwaltungen nach Norm des Art. 10 vom Gesetz der Jugendarbeit, aber auch von privaten und Ämtern; eventuelle Projekte zur Entwicklung des auserwählten Gebiet werden bearbeitet und der Europäischen Gemienschaft der Region und der zuständigen Provinzen vorgestellt;
5) Die eigenen Berufgefahrungen anbieten und mit dem Ämtern, Istituten der Sozialwissenschaften, Genossenschaften und Vereinen zusammenarbeiten;
6) Führung von Museen, Bibliotheken und Zentrum für Multimedia; für die Erkennung und Verzeichnung von artistischen Erbe, als auch die Überwachung in den Museen, Gallerien und anderen Orten in denen die Kunstwerke aufbewahrt werden, sorgen, auch mittels einsetzung von Kompetenten Autoritäten;
7) Alle Dienste führen, die mit der Bergung und Restaurierung der von Natur gewalten oder anderen Faktoren beschädigten Kunstwerke zusammenhängen;
8) Schützen des Landschaftsbildes durch die Förderung von allen Iniziativen zum Schutze und zur Verteidigung des Ambiente;
9) Didaktische Aktivitäten durch die Benutzung von audiovisuellen und schriftlichen Medien im inner von Schulen jeden Ranges;
10) Versammlungen, Aufführungen, Ausstellungen, Festivals, Wettbewerbe;
11) Musiklabor und Praktikas, Theater, Kino, Fotografie, Malerei, Handwerk, alternative Medizin, olistische Wisseneschaft, Motorik;
12) Aktivitäten zur Verbreitung mittels Medien, Zeitung, Beratungen durch Bücher, Übersetzungen von und in anderen Sprachen;
13) Förderung von Auslandstudium für Italiener und Studium in Italien für Ausländer;
14) Partnerschaften und Einigkeitsprotokolle mit anderen Vereinen, Stiftungen, italienische ONG und von anderen Ländern;
15) Organisation von Reisen;
16) Veröffentlichung von informatiren Flugblättern, Veröffentlichung und Verbreitung einer kostenlosen Zeitschrift, auch online;
17) Weiterbildungskurse (nicht förmlich und informell);
18) Produktion und Realisierung von audio-visuellen Material (cd-rom, dvd, Musik cd usw.) sowie eines Web Tv und Podcastingdienst.



Art. 6 – Der leitende Ausschuss ist aus folgende fünf Mitgliedern aufgebaut:
- Der Präsident;
- Der Vize-Präsident;
- Direktor für Kultur/wissenschaftlicher Referent;
- Der Sekretär;
- Der Schatzmeister;
Der leitende Ausschuss wird bei der ersten Mtigliederversammlung gewählt werden.

Art. 7 – Der leitende Ausschuss hat die Aufgabe:
- Den Verein zu fördern und zu entwickeln;
- Die Führung der allgemeinen Dienste pflegen und die Realisierung von spezifischen Aktivitäten;
- Die Beziehungen mit den anderen Ämten koordinieren (siehe Art. 3);
- Die Vereinigung bezüglich Dritte und vor Gericht vertreten auch mittels Anvertauung an einen Delegierten des Ausschusses.

Art. 8 – Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, um:
- Entscheidung über die Bilanzen und Voranschläge, und über die Berichte des leitenden Ausschusses;
- Durch einen Vorschlag des leitenden Auschusses den Mitgliedsbeitrag und die Beiträge für den Verein bestimmen;
- Beschließung der Vorschriften der Verienigung und der Aktivitäten die in der verschiedenen Sektoren auszuführen sind.

Im außerordentlichen Sitz:
- Beschließung über die Vorschläge zur Statutänderung;
- Beschließung über Auflösung des Vereins.
Es wird die Beschließung für gültig erklärt, die die Merkeitstimme der Mitglieder (50% + 1), in erster Berufung; gültig in zweiter Berufung mit 1/3 der Mitglieder, vorheriger genereller Einberufung der Mitglieder die auch mittels Vollmacht wählen können.

Art. 9 – Der Verein löst sich wenn die Ziele nicht erreicht oder unmöglich geworden sind. Die Erreichung der Ziele oder deren Unmöglichkeit müssen vorher durch Beschluss des leitenden Auschusses versichert werden, wobei der Beschluss zur Billigung bei der Mitgliedervesammlung vorbei gebracht werden muss. Wird die Auflösung der Vereinigung erklärt, muss die Mitgliederversammlung drei Mitglieder vom Ausschuss ernennen, um mit den Verfahren zur Auflösung des Vermögens beginnen zu können.

Art. 10 – Besondere Richtlinien über der Funktion und der Ausübung dieses Stautes, dürfen in Ausnahmefällen mit interner Anleitung die vom leitenden Ausschuss vereirbeit wird vorbereitet werden. Der Ausschuss behaltet sich vor, das Statut zu verändern sollte er dies für nötig halten.

Art. 11 – Für all das, was im Statut nicht ausdrücklich vorgesehen ist, gelten die Anordnungen der bestehenden Regeln.

Collucciello Tonino, Freiberufler
Collucciello Aldo, Anthropologe
Crisci Rossana, Bewahrer des kulturellen Erbe
Barricella Lusia, Bewahrer des kulturellen Erbe
Collucciello Pietro, analytischer Progreammierer.



B.R.I.O.art